Mit jeder im Rahmen der Digitalen NÖ Lernwerkstatt gegebenen Lernbegleitungs-Einheit entsteht automatisch ein Werkvertrag zwischen Schüler/-in und Tutor/-in.
Das Entgelt für die erbrachte Leistung unterliegt denselben Bestimmungen wie jedes andere Einkommen (hier: aus selbständiger Tätigkeit). Wenn im Jahr insgesamt mehr als 11.000 € verdient werden (Einnahmen minus Ausgaben) dann ist eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben. Bis dort hin sind die Einkünfte einkommenssteuerfrei. Die Sozialversicherung verzichtet auf eine Meldung, wenn das Jahreseinkommen aus selbständiger Tätigkeit 6.000 € nicht überschreitet.
Wenn ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis (also ein normales Angestellten-Verhältnis) besteht, dessen Gesamteinkommen im Jahr 12.000 € übersteigt und das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit 730 € übersteigt, ist ebenfalls eine Einkommenssteuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit einer Steuerberatung Rücksprache zu halten, wenn neben der Lernhilfe noch andere Einkünfte erzielt werden.